Im Rahmen unseres KNICKWERT-Projektes erzählt die Haselmaus Hütti, unser Naturpark-Maskottchen, etwas über seine Entdeckungen im Knick. Zur Erhaltung seines Lebensraumes ist die Knickpflege zwingend notwendig. Deshalb informiert Hütti heute über die ordnungsgemäße Knickpflege mit dem Schwerpunkt des „Auf den Stock setzen“ und die Pflege des Wallkörpers.
Das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“ von Knicks ist in Schleswig-Holstein alle 10 bis 15 Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis einschließlich des letzten Tages des Monats Februar erlaubt. Dabei werden die Gehölze etwa eine Handbreite über dem Boden abgeschnitten. Dabei kann es passieren, dass die Schnittflächen ausfransen, was zu einer negativen Beeinträchtigung der Ausschlagfähigkeit junger Triebe führen kann. Da eine gute Stockausschlagfähigkeit vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, die ausgefransten Schnittflächen händisch nachzusägen, sodass die Gehölze problemlos wieder ausschlagen können.
Knickwallflanken dürfen im Zeitraum vom 15. November bis einschließlich des letzten Tages des Monats Februar fachgerecht durch Mahd und Mulchen gepflegt werden. Zum Schutz der Knicks ist an den Knickwallfuß angrenzend ein Schutzstreifen von 50 cm anzulegen. Dieser darf weder ackerbaulich genutzt werden, noch mit Kulturpflanzen bestellt, gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Es ist jedoch ganzjährig möglich, den Schutzstreifen durch Mahd und Mulchen zu pflegen. Aus Artenschutzgründen sollte der Zeitraum von Mitte Juli bis Ende Februar hierfür präferiert werden. Eine weitere Pflegemaßnahme ist das gelegentliche Grubbern, welches jedoch nicht zu tief und alle drei Jahre erfolgen sollte. Auf Dauergrünland und Ackergrasflächen ist kein Schutzstreifen notwendig. Das Anpflanzen von nicht heimischen Pflanzen sowie die nicht nur vorübergehende Ablagerung von Schnittgut sind auf Knickwall und Schutzstreifen verboten. Ebenfalls verboten sind die Errichtung von Schnittgutlagern und Baustellen, das Versiegeln sowie die Lagerung von Silo- und Strohballen, wenn der Mindestabstand von einem Meter vor dem Knickwallfuß unterschritten wird.

