Im Rahmen unseres KNICKWERT-Projektes erzählt die Haselmaus Hütti, unser Naturpark-Maskottchen, etwas über seine Entdeckungen im Knick. Zur Erhaltung seines Lebensraumes ist die Knickpflege zwingend notwendig. Deshalb informiert Hütti heute über die ordnungsgemäße Knickpflege mit dem Schwerpunkt des „Überhältermanagements“.
Überhälter sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1 Meter, gemessen in einer Höhe von 1 Meter über dem Boden. Alle 40-60 Meter muss ein Überhälter stehen gelassen werden. Sind auf einem Abschnitt keine einstämmigen Überhälter vorhanden, können auch mehrstämmige Überhälter die Abstandsregelung einhalten, deren zwei kräftigsten Stämme gemessen in 1 Meter Höhe über dem Boden einen Stammumfang von mindestens 1 Meter betragen müssen.
Überhälter selbst dürfen nur gefällt werden, wenn in dem Knickabschnitt ein weiterer Überhälter vorhanden ist und auch nur im Zuge des Knickens. Hat ein Überhälter in einem Meter über dem Boden allerdings einen Stammumfang über 2 Meter, dann darf dieser dauerhaft nicht gefällt werden. Wenn in einem Knick von Natur aus keine Überhälter vorhanden sind, müssen keine Bäume stehengelassen werden. Es ist jedoch naturschutzfachlich wünschenswert, dass nachwachsende Bäume, zunächst mit geringem Stammumfang, als zukünftige Überhälter nachgezogen werden.


